Bei Hausbau gibt es immer wieder die gleichen Probleme. Ein Partner hilft mit seiner Arbeitsleistung beim Hausbau und nach der Trennung steht er mit leeren Händen da. Das muss jedoch nicht immer so sein.
In einen Fall hatte der Mann des Paares seine Arbeitsleistung in den Umbau des Hauses der Schwiegereltern gesteckt. Das Haus erfuhr dadurch natürlich eine erhebliche Wertsteigerung . Nach kurzer Zeit scheiterte die Beziehung und der Schwiegersohn zog rotz der erbrachten Arbeitsleistung von rund 20.000 Euro aus dem Haus aus. Das Haus wurde vom Schwiegervater dadurch mit einer erheblichen Wertsteigerung verkauft.
Der Schwiegersohn verlangte daraufhin vom Schwiegervater einen Geldersatz. In der ersten Instanz wurde die Klage vor dem LG Oldenburg abgewiesen. Im Berufungsverfahren vor dem OLG Oldenburg entschieden die Richter das der Schwiegervater 20.000 Euro an seinen Schwiegervater zu zahlen hat, wegen nicht gerechtfertigter Bereicherung.
(OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat; Urteil vom 5.11.2007; Az. 15 U 19/07).
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