Das Praktikum auf dem Weg zum Job nach der Lehre oder dem Studium wird immer wichtiger. Ein Schulabgänger kann testen ob Ihm der Job gefällt und Spaß macht, ein Student seine erworbene Theorie mit der Praxis vergleichen bzw. anwenden. Das Praktikum gehört in vielen Branchen zu einer Selbstverständlichkeit.
Hierbei stellt sich immer wieder die Frage nach der Bezahlung. Ein Schülerpraktikant auf dem Weg in einen neuen Job geht im Normalfall mit null Euro aus. Studierende erhalten in der Regel eine kleine Entlohnung. Die Vorstellung nach gerechter Bezahlung orientiert sich hierbei am BaföG-Höchstsatz (derzeit 585 Euro). Die Untergrenze die als halbwegs fair empfunden wird liegt bei ca. 300 Euro. Die Entlohnung kann jedoch durch geschicktes Verhalten bzw. Nachfragen nach Jobticket, Firmenwohnung, Fortbildung und Weiterbildung gesteigert werden. Nach dem erfolgreichen Praktikum sollte man mit dem Unternehmen regelmäßig in Kontakt bleiben. Die Fragen nach freier Mitarbeit, Ferienjob sollte man dazu als Aufhänger nehmen. Auch wenn das Unternehmen keinen Job hat, so besteht noch die Möglichkeit der Vermittlung an befreundete oder bekannte Unternehmen die der Chef oder Personalleiter kennt. Nicht zu vergessen ist das Arbeitszeugniss was dem Praktikanten zusteht.
Der Verdient für ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist für den Studierenden sozialversicherungsfrei. Falls das freiwillige Praktikum nicht mehr als 400,00 Euro im Monat einbringt, so ist dieses ebenfalls sozialversicherungsfrei. Hier greift denn die Regelung der Minijobzentrale.
Bei einen höheren Verdient im Zwischenpraktikum kann auch in manchen Fällen bei der Entrichtung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine Versicherungsfreiheit bestehen.
Keine themenverwandte Berichte gefunden