Wer sich in den Fachgeschäften für Spielwaren umsieht, wird immer wieder auf die unterschiedlichsten Zeichen treffen. Bekanntesten sind sicherlich die Kennzeichnungen „GS“, „TÜV“ und „CE“. Zudem gibt es noch einige Kennzeichnungen von privaten Arbeitskreisen, wie zum Beispiel „Spiel gut“. Auch einige Fernsehsender, die Kinderprogramme ausstrahlen, geben immer wieder spezielle Empfehlungen, die die Spielfreude, den pädagogischen Inhalt oder die Verarbeitung eines ganz bestimmten Spielzeugs herausstellen. Bei dieser Flut an Informationen fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten.
Generell ist für die Qualitätsprüfung von Handelsgut in Deutschland sowohl der TÜV-Rheinland als auch die Gesellschaft GS (Geprüfte Sicherheit) zuständig. Vor allem der TÜV prüft die Sicherheit von Spielzeug unter extremen Bedingungen. Wenn die Spielwaren die Prüfanforderungen bestehen, so kann man gewährleistet werden, dass die Sicherheit von Spielzeug auch bei normalem Spielen gegeben ist.
Das CE-Siegel soll darstellen, dass die Spielwaren gemäß den EU-Richtlinien für die Sicherheit von Spielzeug hergestellt wurden. Da dieses Siegel jedoch leider sehr fälschungsanfällig ist, sollte man beim Kauf von Spielwaren zusätzlich nach Test- und Prüfsiegeln suchen und sich nicht allein auf das CE-Siegel verlassen. Zudem gelten diese Bestimmungen ausschließlich für Produkte, die innerhalb der EU gefertigt und vertrieben werden. Die EU-Richtlinien gelten für verschiedene Aspekte, die die Sicherheit von Spielzeug ausmachen. Dazu gehört neben der Bauweise und der Verpackung auch die Verwendung von chemischen Stoffen, Farben und Lacken. Selbstverständlich wird besonders darauf geachtet, dass Kinder sich beim Spielen nicht verletzen können, zum Beispiel an scharfen Kanten. Dies schließt nicht nur den ordnungsgemäßen Gebrauch der Spielwaren ein, die Richtlinie verpflichtet die Hersteller, auch dann für eine festgesetzte Sicherheitsnorm zu sorgen, wenn ein Spielzeug unsachgemäß verwendet wurde.
Zum Thema passende andere Artikel: