Weiterbildungskosten absetzen
20. November 2007 | Von admin | Kategorie: Ausbildung, Beruf, SteuerViele Dinge können Arbeitnehmen für Ihre Fort- und Weiterbildung beim Finanzamt absetzen. Dazu zählen Tagungen, Seminare, Lehrgangsgebühren, Bücher und Kopien.
Die Ausnahme hierbei ist ein Sprachseminar. Hier muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt einen beruflichen Grund nachweisen, um diesen Betrag von der Steuer abzusetzen.
Beim Finanzamt wird generell unterschieden zwischen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung.
Hierbei handelt sich in der Regel um Werbungskosten die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die Erstausbildung zählt meistens zu den Sonderausgaben die in der Regel nur beschränkt abzugsfähig sind. Diese können denn bis zu einem Betrag von 4000,00 Euro pro Jahr beim Finanzamt als steuermindernd geltend gemacht werden.
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